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VoIP - Keine Irreführung des Verbrauchers

Wird mit VoIP zuviel versprochen - überall erreichbar? Das Voice over IP, kurz VoIP, wird immer beliebter und vielseitiger. Das nicht alle, vor allem Telekommunikationsunternehmen, damit einverstanden sind, zeigt eine Klage Anfang des Jahres. Geklagt wurde auf Unzulässigkeit eines Werbespruches, indem für einen VoIP-Tarif mit den Worten "... mit mobiler Festnetznummer überall erreichbar sein ..." geworben wurde.
Tatsächlich ist das ein wesentliches Merkmal von VoIP, das es theoretisch überall möglich ist. Die Festnetztelefonie könnte oder wird über kurz oder lang verschwinden und mobiles Telefonieren mit VoIP kombiniert werden.

Ist sichergestellt, dass das Festnetz, das Mobilfunknetz, das Netz des Kabelfernsehens, WLAN, Funk oder auch Satellit zur Verügung steht um VoIP zu nutzen, ist Internettelefonie möglich.

Wie wurde entschieden?

Die Klage wurde vom Landgericht Hamburg vom 18.01.2011 (Az.: 407 O 90/10) abgewiesen. Der Kläger war der Auffassung, dass die VoIP-Nutzung nur mit einem DSL-Anschluss verfügbar sei.

Im betreffenden Fall, muss sichergestelllt sein, dass der Kunde für den Datenanschluss mehrere Möglichkeiten wie Telefonnetz, das Netz des Kabelfernsehens, das Mobilfunknetz, WLAN, Funk oder auch Satellit zur Verfügung hat.    

Auch die Tatsache, dass ein Nutzer nur mit einem VoIP fähigen Smartphone erreichbar ist, ist keine Irreführung des beklagten VoIP-Dienstes, da der VoIP-Dienst darüber aufklärte.

Ist VoIP überall möglich?


Durch die verschiedenen Möglichkeiten der VoIP-Nutzung, ist es heute tatsächlich möglich, VoIP fast überall zu nutzen, da in vielen Ländern eine flächendeckende Erreichbarkeit aufgrund verschiedener Technologien möglich ist.

Damit wird VoIP immer wichtiger in der Telekommunikation. Ein wichtiger Hinweis, war auch der kürzliche Kauf von Skype durch Microsoft.